Folgende Punkte sind zu den Zuchtrichtlinien hinzugekommen:

  • 2.4.2.1 e)
    Haben Sie für ihre Tiere einen Gentest oder HCM/PKD-Schall vorliegen, so können Sie die Ergebnisse im Stammbaum eintragen lassen. Eintragungen von Testergebnissen sind nur mit Bluttest unter Berücksichtigung der Chip-Nummer vom Tierarzt zulässig. Das Ergebnis ist dann beim Antrag auf Ahnentafel in Kopie beizufügen.
  • 2.7.4.6
    Maine Coon mit blauen Augen erhalten nur mit einem negativem Gentest (Point-Gen) die Freigabe zur Zucht. Die Probe muss via Bluttest und unter Angabe der Chip-Nummer vom Tierarzt abgenommen werden. Der Gentest muss dann mit dem Antrag auf Ahnentafel in Kopie mitgeschickt werden.
  • 2.7.4.7
    Bei blauäugigen Maine Coon Kitten ist die Augenfarbe zwingend beim Antrag auf Ahnentafel anzugeben, da diese im Stammbaum erfasst wird. Für die Erstellung der Ahnentafel blauäugiger Maine Coon Kitten ist ein Gentest auf das Point-Gen zwingend erforderlich. Die Probe muss via Bluttest und unter Angabe der Chip-Nummer vom Tierarzt abgenommen werden. Der Gentest muss dann mit dem Antrag auf Ahnentafel in Kopie mit geschickt werden. Sollte der Gentest auf das Point-Gen positiv ausfallen, erhält das Kitten eine Zuchtsperre.
  • Erweiterung 2.3.2.2
    Dies ist eine Erweiterung und kommt nach ….noch erfolgreich decken kann. Sollte es dennoch zur Verpaarung einer Katze mit zwei verschiedenen Katern kommen, wird bei allen Kitten dieses Wurfes eine Zuchtsperre eingetragen. Für die Aufhebung der Zuchtsperre muss der Züchter einen Abstammungsnachweis (Vaterschafts-Test) via Bluttest unter Berücksichtigung der Chip-Nummer von einem Tierarzt vornehmen lassen. Das Ergebnis ist dann beim Antrag auf Ahnentafel in Kopie beizufügen.
  • Neuer Punkt 2.8.5
    Verpaarung einer Katze mit zwei verschiedenen Katern: Verwarnung durch das Zuchtamt und zusätzlich eine Ahnentafelgebühr pro Kitten. Im Wiederholungsfall ist es dem Zuchtamt vorbehalten weitere Sanktionen zu verfügen.